Nespresso: kräftig im Mund, hartnäckig im Abgang
Nespresso-Telefon-Verkäufer sind ha-ha-ha-hartnäckige Zeitgenossen. Und mindestens so mühsam.

Neulich um fünf vor zwölf, mittags, am Telefon:
Er: Guten Tag, hier ist Xy von Nespresso. Spreche ich mit Herrn sowieso?
Ich: Ja
Er: Gut, ich rufe an, um Ihnen die Angebote von Nespresso zu erläutern.
Ich: Danke, das ist nicht nötig. Wir kennen ihr Angebot und brauchen nichts.
Er: Ihre Frau ist aber Kundin von Nespresso, kann ich sie kurz sprechen?
Ich: Schauen Sie, meine Partnerin kommt schon wieder zu Ihnen, wenn sie Nachschub braucht. Das habe ich vorgestern bereits Ihrer Kollegin erklärt, als sie anrief. Es ist nicht nötig, dass Sie alle paar Tage anrufen und mir etwas verkaufen wollen.
Er: Also das hier ist kein Werbeanruf…
Ich: … ach ja, was ist es denn?
Er: Ich will Ihnen nur ein Angebot machen, falls Ihre Kaffeemaschine einmal repariert werden müsste.
Ich: (leicht genervt) Das nenne ich Werbeanruf. Wir haben aber keine Kaffeemaschine von Nespresso und benötigen nichts.
Er: Ach ja, Sie haben keine Nespresso-Maschine? Weshalb kauft Ihre Frau dann unsere Kapseln?
Ich: (ziemlich genervt). Eigentlich brauche ich mich nicht zu rechtfertigen. Aber meine Partnerin kauft Nespresso-Kapseln, damit sie im Büro Kaffee trinken kann. Thats it. Wir brauchen nichts von Ihnen. Bitte notieren Sie dies in Ihrer Datenbank.
Er: Gut, dann kontrollieren wir doch Ihre Angaben in unserer Datenbank. Stimmt diese Adresse noch?
Ich: (sehr genervt) Habe ich mich bei Ihnen gemeldet, um die Adresse zu ändern?
Er: Nein.
Ich: Also, dann hat sich auch nichts geändert!
Er: Telefonnummer stimmt also auch noch.
Ich: Hören Sie, ich beende jetzt dieses Gespräch und ich möchte von Ihnen nicht mehr angerufen werden.
Er: Das ist wirklich kein Werbeanruf.
Ich: nein, nein, überhaupt nicht. Auf wiederhören.
–Ende–
(Bild: Nespresso.com)Prämien 2010: Prozent rechnen mit Pascal Couchepin
Das Bundesamt für Gesundheit macht vor, wie man mit einer Prozentangabe und gut gewählten Durchschnittswerten die Realität schönrechnen kann.
Wer den Witz auf seinen Wahrheitsgehalt testen will, erzählt ihn so: Von Hundert Schweizern könnten 27 nicht Prozent rechnen. Das entspricht knapp 11 Prozent. Meist erntet der Erzähler ungläubige Blicke und wartet auf die Pointe, die längst da ist.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) von Noch-Bundesrat Pascal Couchepin rechnet jeweils im Herbst gerne mit Prozenten. Dieses Jahr beispielsweise hiess es: «Die Erwachsenenprämien mit ordentlicher Franchise steigen 2010 um durchschnittlich 8,7 Prozent.» In der gleichen PR-Sprache führt das Schweizer Gesundheitsministerium aus, dass einige Kantone unter diesem Durchschnitt liegen würden und andere darüber. Das macht rechnerisch Sinn und tönt erst noch gut. Um einen Durchschnitt zu errechnen liegen per se einige Daten unter und einige über dem Mittelwert.
Mein Kanton (Bern) liegt in der zweiten Gruppe, das BAG errechnete die Bandbreite der Erhöhung zwischen 10,2 Prozent und 14,6 Prozent. Das Fazit von Couchepins Amt: «Die Prämienerhöhung 2010 liegt unter der im Frühjahr 2009 vom BAG prognostizierten Prämienerhöhung.» Die behördlich verordnete Beruhigungspille wirkte: Ärgerlich, dachte ich mir, aber was solls.
Bis von der Krankenkasse die neue Police eintrifft.
Grundversicherung bisher: Fr. 173.30
Grundversicherung neu: Fr. 246.20.
(Franchise unverändert 2500 Fr.)
Erhöhung pro Monat: Fr. 72.90
Erhöhung pro Jahr in Franken: Fr. 874.80
Erhöhung in Prozent: 42 %.
Wie ging das nur schon mit dem Prozent rechnen?
Gesucht werden: Betroffene, deren Prämien weniger als 10 Prozent steigen (oder sogar sinken) und die zum behördlich errechneten Mittelwert führen. Fassen Sie sich ein Herz, melden Sie sich und retten Sie die Schönrechner vom BAG.
Ärger mit der Prämie? Weitere Informationen im Beobachter
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Nun auch ein Riss am Druckbehälter
© Beobachter 2009/Otto Hostettler
Nicht nur der Kernmantel des AKW Mühlebergs hat Risse. Jetzt wurde auch eine «Rissanzeige» am Reaktordruckbehälter entdeckt.
Bei der Jahresrevision wurde Anfang September im AKW Mühleberg erstmals ein Riss im Reaktordruckbehälter entdeckt. «Sicherheitstechnisch unbedenklich», sagt das Nuklearinspektorat als Aufsichtsbehörde. Der halbstaatliche Berner Energiekonzern BKW als Betreibergesellschaft informiert trotzdem wortkarg. Im neusten «Monatsbericht» der BKW steht nur ein verklausulierter Satz: «Die Überprüfungen am Reaktordruckbehälter ergaben eine für die Sicherheit nicht relevante Anzeige bei einer Rundnaht.»
Mehr Information liefert die Aufsichtsbehörde: «Eine Rissanzeige an einer Rundnaht erforderte eine bruchmechanische Bewertung. Das Nuklearinspektorat hat die Analyse überprüft und sich überzeugt, dass die Anzeige sicherheitstechnisch unbedenklich ist.»
Weitergewachsen sind übrigens auch die bereits seit Jahren bekannten Risse im Kernmantel.
Den vollständigen Artikel lesen Sie im Beobachter 21/09
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Welche Bücher lesen Sie?
Fehlt ein Häkchen, ist die persönliche Amazon-Bücherwunschliste für jedermann frei zugänglich.
Der Dienst ist praktisch, der Nutzen leuchtet ein: Der Internet-Bücherversand Amazon bietet Kunden auch eine so genannte Wunschliste an. Jedermann kann sich mit Name und Passwort auf der Amazon-Webseite anmelden und hier jene Bücher erfassen, die er oder sie gelegentlich mal kaufen will oder sich dies zumindest überlegt.
Doch diese persönliche, passwortgeschützte Wunschliste ist alles andere als privat. Die Personensuchplattform www.123people.com rafft auch diese Informationen zusammen. 123people erscheint bei vielen Google-Suchanfragen zu Personen an prominenter Stelle. Dazu liefert sie Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder auch Angaben über Drittpersonen, die mit der gegoogelten Person in einem Zusammenhang stehen. Und so fand Kollege X. neulich bei einer Suche über sich selber seine eigene Bücherwunschliste wieder.
Kollege X. hatte übersehen, dass die Verbindung von Amazon zu 123people.com automatisch generiert wird. Wer dies nicht will, muss dies bei Amazon explizit mit einem Häkchen im dafür vorgesehenen Feld unterbinden. Sprich: Wer dies nicht bemerkt, ist stillschweigend einverstanden, seine persönlichen Informationen mit der Welt zu teilen.
Dieses Problematik erinnert an die praktische Funktion des Google-Kalenders. Viele Nutzer übersehen auch hier, dass ihre persönliche Agenda für jedermann einsehbar ist.
Sorgenvolles, zuckersüsses Mami
Das neue Fanta Orange ist ein ganz natürliches Getränk, suggeriert eine aktuelle Inseratekampagne. Nur etwas gar süss, was die Werbung natürlich verschweigt.
Mami Andrea Aebersold lacht uns derzeit aus zahlreichen Zeitschriften entgegen. Sie sitzt mit ihren Kindern Fabienne und Julia am Küchentisch, die drei essen Müesli. Und trinken dazu ein Fanta Orange. «Ich bin sehr froh darüber, dass Fanta Orange natürlicher geworden ist und der Trend zur gesunden Ernährung mitmacht», lobhuldelt da Mami Aebersold.
Damit lässt sie es aber noch nicht bleiben. Sie verkündet: «Ich freue mich jedes Mal, wenn ich ihnen mit gutem Gewissen Fanta Orange auftischen kann.»
Nun ja, das Fanta Orange enthält neu zwar keine Konservierungs- und Farbstoffe mehr und auch keine künstliche Aromen. Aber: Mit jeder Halbliterflasche schluckt man 46 Gramm Zucker – also fast zwölf Stück Würfelzucker.
Auf der Flasche tönt dies allerdings nicht dramatisch: 25 Prozent des täglichen Bedarfs, heisst es auf der Etikette. Natürlich rechnet die Herstellerfirma Coca-Cola wie alle anderen grossen Nahrungsmittelkonzerne die Situation schön, wie der Beobachter auch schon berichtete . Der Rechenkniff: Die Angabe bezieht sich nur auf die Hälfte einer Halbliterflasche (eine so genannte Portion) und stellt dies ins Verhältnis des von der Industrie festgelegten täglichen Zuckertagesbedarfs von 90 Gramm.
Nimmt man aber die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation WHO als Messlatte (50 Gramm Zucker pro Tag), sieht das Resulat ganz anders aus: Wer eine Halbliterflasche Fanta trinkt, konsumiert 92 Prozent der täglich sinnvollen Zuckermenge.
Gesunde Ernährung? Gerne hätte ich mich mit Andrea Aebersold darüber unterhalten. Doch leider konnte Coca-Cola Schweiz den Kontakt zum rührenden Mami nicht vermitteln.
Schlampige Journalisten?
Im Minutentakt haben die Inhaber der Firma Gentest.ch GmbH auf der Webseite des Beobachters Kommentare eingefügt und darin den Beobachter unter anderem der «journalistischen Schlampigkeit» beschuldigt.
Was ist passiert? Im Juli 2009 hatte das Bundesamt für Polizei Anzeige gegen die Firma erstattet. Verdacht auf Verstoss gegen das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen. Praktisch gleichzeitig berichtete der Beobachter über die Firma: «Null Gespür für sensible Daten: Die Zürcher Firma Gentest.ch/Igenea verstösst mit ihren Analysen für die Ahnenforschung gleich mehrfach gegen Gesetze. Ohne Wissen der Kunden landen deren persönliche Genprofile in einer US-Datenbank.» Die Firma wäre eigentlich gesetzlich verpflichtet, das explizite Einverständnis der Propanden einzuholen, um deren Gen-Analyse der weltgrössten Genealogie-Datenbank in den USA weiterzugeben. Ebenfalls verlangt das Gesetz, dass bei Genealogietest die Identität derjenigen überprüft wird, die die Proben einsenden – was Gentest.ch nicht macht. Zudem schreibt das Gesetz vor, dass die Speichelproben von einem Arzt entnommen und in einem von der Behörde akkreditierten Schweizer Labor analysiert werden müssen. In den beiden letzten Punkte lässt das Fedpol die Firma aber per Ausnahmeregelung noch bis Ende Jahr gewähren.
Im August nun entschied die Zürcher Staatsanwaltschaft: Die Geschäftstätigkeit der Gentest.ch sei nicht illegal, auf die Anzeige des Fedpol sei nicht einzutreten. «Die Voraussetzungen für die Eröffnung einer Untersuchung sind mangels dringenden Tatverdachts nicht gegeben», heisst es in der Verfügung.
Über diesen Entscheid hat der Beobachter ebenfalls berichtet.
Ist das schlampiger Journalismus?
SIGG-Flasche: jetzt umtauschen
Seit einem Jahr verwendet der Schweizer Flaschenhersteller SIGG bei der Beschichtung seiner Bottles kein Bisphenol A (BAP) mehr, wie der Konzern auf seiner Webseite publik machte.
Wer eine alte SIGG-Flasche besitzt, deren Innenbeschichtung noch den problematischen Stoff Bisphenol A enthielt, kann sie gratis umtauschen. Dies teilt SIGG-Geschäftsleitungsmitglied Michele Starvaggi dem Beobachter mit. «Die Zufriedenheit unserer Kunden hat für uns die absolut höchste Priorität.»
Zwar betont SIGG, dass ältere Flaschen «absolut bedenkenlos sind, weil unabhängige Tests ergeben haben, dass in diesen Flaschen keine Stoffe freigesetzt werden.» Trotzdem zeigt sich der renommierte Hersteller nun kulant.
So kommen Sie zu einer neuen Flasche:
Senden Sie ihre alte Bottle mit einem Begleitbrief (Absender nicht vergessen) und einem Vermerk zur gewünschten neuen Flasche gleicher Grösse (die Auswahl der Modelle findet sich hier) an:
SIGG Liner-facts, Walzmühlestrasse 62, 8501 Frauenfeld
Vor Wochenfrist ging der Schweizer Flaschenhersteller in die Offensive und machte publik, dass in den beliebten Bottles seit 2008 kein BAP mehr verwendet werde. Seit Kanada Bisphenol A als Gift eingestuft und die Verwendung in Babyflaschen verboten hat, ist die Diskussion über den in der Lebensmittel-Verpackungsindustrie viel verwendete Stoff und die möglichen gesundheitlichen Folgen neu aufgeflammt.
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SIGG-Bottles enthielten problematisches Bisphenol A
Huch, man reibt sich die Augen: Ausgerechnet der renommierte Schweizer Trinkflaschenhersteller SIGG gibt überraschend zu, bis August 2008 seine viel gerühmten Bottles innwendig mit einer Schutzschicht versehen zu haben, die den giftigen Stoff Bisphenol A (BPA) enthielt.
Still und leise hat der SIGG-CEO Steve Wasik einen «Letter» auf die Firmenwebseite gestellt und die Sachlage nüchtern und ausführlich geschildert. Bis vor einem Jahr, so der CEO, sei eine Beschichtung verwendet worden, die «Spuren von Bishenol A enthält». In der gesamten Produktion habe man vor einem Jahr auf eine «wasserbasierte Expoxidharzbeschichtung» gewechselt. SIGG nennt die neue Produktion «EcoCare-Beschichtung». Immerhin liefert SIGG dazu den Konsumenten auch gleich Bilder, damit diese überprüfen können, ob ihre eigenen Flaschen mit der problematischen Beschichtung versehen sind oder nicht.
Hut ab, könnte man sagen. Aber: Haben giftige Stoffe in Lebensmittelverpackungen nicht per se nichts zu suchen?
Denn: Ganz so harmlos, wie die Industrie den Stoff Bisphenol A beschreibt, ist er nicht. Der SIGG-CEO etwa betont, die alte Beschichtung berge «keinerlei Gesundheitsrisiken» und: «BPA gilt seit Jahrzehnten als Industriestandard für Schutzbeschichtungen und ist von Lebensmittel- und Gesundheitsbehörden auf der ganzen Welt zugelassen.»
Stimmt nicht ganz. In Kanada ist Bisphenol A neuerdings offiziell als Gift eingestuft und die Verwendung in Babyflaschen verboten. In den USA wird demnächst eine neue Studie über mögliche gesundheitliche Folgen von Bisphenol A veröffentlicht. Mehrere Staaten prüfen ein Verbot.
Tatsächlich weiss man über Bisphenol A längst eine ganze Menge. Eine Studie der englischen Universität Exeter etwa wies nach, dass Erwachsene, die viel BPA im Körper haben, öfter an Herzkrankheiten, Diabetes und Leberschäden leiden. Bei Tierversuchen führte Bisphenol A auch schon zu Unfruchtbarkeit, Fehlbildung und Nervenschäden.
Wer noch vor einem Jahr eine kultige – aber Bisphenol A-haltige – SIGG-Flasche gekauft hat, muss sich nach der Ankündigung veräppelt vorkommen. In Kanada dürfen Kunden alte SIGG-Bottles kostenlos gegen neue tauschen. In der Schweiz ist davon im Moment keine Rede. Doch gegenüber Tagesanzeiger.ch versicherte ein SIGG-Sprecher: «Wenn es Probleme gibt, müssten wir wohl kulant sein.»
Also: Wenn ein Unternehmen neuerdings keine problematische Substanzen mehr in seinen Produkten verwendet und dies auch noch als Verkaufsargument benutzt, sollten die Kunden so reagieren:
Auf in den nächsten Laden, bringt Eure alten SIGG-Bottles zurück!
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(Bild: SIGG)
Street View: gnadenlose Details
Die Google-Funktion Street View ist nun auch für Teile der Schweiz verfügbar. Die in den letzten Monaten aufgezeichneten Bilder zeigen praktische Strassenansichten in erstaunlicher Auflösung, aber auch gnadenlose Details. Und die Grenzen der Google-Technologie.
Die Lady, die für Swisscom das Werbeplakat schmückt, ist anonymisiert. Versprochen ist versprochen. Denn Google beteuerte immer wieder, Gesichter würden mit einer automatischen Funktion unkenntlich gemacht. Bei aller Faszination: Die Grenzen der Google-Technologie sind für jedermann ersichtlich. Der Computer merkt nicht immer, wann eine Person eine Person ist und wann ein Werbeplakat. Oder wann ein Handy anonymisiert werden muss, wie auf dem besagten Swisscom-Plakat. Manchmal hält die Google-Software sogar ein Pferdegesicht für einen Menschenkkopf.
Anders gesagt: Jetzt passiert auch in der Schweiz, was zuvor schon in den USA passierte. Mit wenigen Klicks finden sich auch hier ungezählte Passanten, deren Gesicht nicht unkenntlich gemacht worden ist.
Vor einem einschlägigen Lokal in Biel beispielsweise sitzen Drogenabhängige, einer zeigt der Google-Kamera den Stinkefinger, ein anderer wendet sein Gesicht ab. Daneben steht eine weitere Person, sie ist mit vollem Gesicht erkennbar. Anderswo zeigt Google Menschen in peinlichen Situationen und Autos mit gut lesbarem Nummernschild.
Wie entstehen diese Bilder? Gerne hätte der Beobachter einen Google-Street-View-Fahrer einen Tag begleitet. Doch Google lässt sich nicht in die Karten blicken, und verhinderte eine Reportage des Beobachter unter fadenscheinigen Gründen, wie früher berichtet.
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Ernährungslehre à la Nestlé
Nestlés brilliante PR-Abteilung: Öffentliche Institutionen wie das Spitalzentrum Biel verbreiten eine fragwürdige Werbe-Broschüre des Nahrungsmittelmultis.
Lehrerinnen predigen die wissenschaftlich abgestützte Ernährungspyramide mittlerweile in jedem Kindergarten, jetzt macht sich auch Nestlé die breit akzeptierte Darstellung von gesundem Essen zu Nutze. Aber: Der Nahrungsmittelkonzern hat die Ernährungspyramide kurzerhand zu Firmenzwecken optimiert. Entstanden ist eine ratgebermässig aufgemachte PR-Broschüre unter den Titel «Verdauung gut – alles gut!».
Die wissenschaftliche Ernährungslehre stellt der Konzern so dar, dass man sich mehr oder weniger ausschliesslich mit Nestlé-Produkten ernähren soll kann. Die Pyramide basiert auf Wasser (Vitel, Contrex, San Pellegrino), Bouillon (Maggi) oder Kaffee (Nestcafé-Gold, Incarom, Nespresso). Bei der Ebene mit den Früchten und Gemüsen finden sich die Tiefkühlprodukte aus eigenem Haus (Findus). Weiter oben sind die Cornflakes (Nestlé-Fitness), Joghurt (LC1), Polenta (Maggi) oder Hamburger (Findus). Natürlich fehlen auch Mayonnaise (Thomy) und Süssgetränke (Nestea) nicht. Auf dem Gipfel platzierte Nestlé Cailler-Schokolade, Staldencrème, Pralinato-Glacé und ähnliches.
Auf der schönen Grafik steht aber kein Wort vom hohen Zuckergehalt der Cornflakes, kein Wort vom hohen Salzgehalt in den Fertigprodukten, kein Wort vom übermässigen Fett in der Mayonnaise und kein Wort von der verkappten Zuckerbombe Eistee. Würde Nestlé die ungesunden Nährwerte ausserdem mit dem Ampelsystem darstellen, wären auf den Produkten der Nestlé-Ernährungspyramide gleich eine Reihe roter Punkte zu vergeben. Doch die Nahrungsmittel-Industrie sträubt sich bekanntlich weiterhin, den Konsumenten übersichtliche Informationen zu liefern. Viel lieber stellt die Industrie ihre Produkte als gesund dar, statt den Kunden reinen Wein einzuschenken.
Ganz offensichtlich fallen auch Fachleute auf die als sachliche Übersicht aufgemachte PR herein. Zu finden ist das Nestlé-Produkteprogramm nämlich auch in öffentlichen Spitälern, beispielsweise im Spitalzentrum Biel. Mitten in den Faltblättern der zahlreichen nichtkommerziellen Beratungsstellen für Herz, Ohren, Augen, Übergewicht, Diabetes, werdende Mütter etc.