Beitrag verschlagwortet mit ‘fürsorgerische Zwangsmassnahmen’
Maturandin durchleuchtet Geschichte des Seraphischen Liebeswerkes
Die Maturaarbeit der 19-jährigen Aline Muller ist schwere Kost: Sie durchleutet die erniedrigenden Strafen und sexuellen Missbräuche im Kinderheim Courtepin FR des Seraphischen Liebeswerks in den 60er Jahren.
Drei Zeitzeugen interviewte die Maturandin Aline Muller aus dem freiburgischen Courtaman für ihre Arbeit, die Aussagen deckten sich in weiten Teilen, wie die Freiburger Nachrichten in ihrer Ausgabe vom 6. April 2013 berichten. Die ehemaligen Bewohner des Kinderheims in Courtepin erzählten ihr von drakonischen Strafen und sexuellem Missbrauch. Sie mussten stundenlang Bibeln auf den Händen tragen, Schläge mit dem Schlüsselbund erdulden und wurden unter die kalte Dusche gesteckt – als Folge für schlechte Schulnoten.
Ein Zeitzeuge berichtete der Maturandin auch, wie eine Nonne «fast jeden Abend einen Jungen zu sich ins Zimmer geholt» habe. Dort habe das Kind die Schwester «nach Läusen absuchen müssen» berichtet die Freiburger Nachrichten. «Lausen, wie bei den Affen», habe die Schwester zu den Kindern jeweils gesagt. Zuerst am Kopf, dann unter den Armen und besonders lang hätten die Kinder den Intimbereich der Nonne nach Läusen absuchen müssen.
Die Maturandin hat aber nicht nur Zeitzeugen befragt, sondern auch die offiziellen Publikationen der damaligen Kinderheim-Vernatwortlichen analysiert. Hier berichtete das Seraphische Liebeswerk von tollen Ferien, die «Spass» gemacht hätten, wie das Heim mit den Kindern nach Freiburg ins Kino gegangen sei oder in Murten den Zirkus Knie besucht habe. Die Eigendarstellung des Kinderhilfswerks des Kapuzinerordens kontrastiert allerdings gravierend mit den Erinnerungen der Betroffenen, hält die Maturandin fest.
Den Bericht der Freiburger Nachrichten (KinderheimCourtepin).
Hinweis: Informationsabend zum Alltag im Kinderheim Courtepin von Maturandin Aline Muller.Ort: Altersheim Home St-François, Le Centre 1, Courtepin FR (19.30 Uhr auf Französisch; 20.30 Uhr auf Deutsch).
Entschuldigung kann nur der erste Schritt sein
Jahrelang mussten sich tausende von Frauen und Männern dafür rechtfertigen, dass sie als Kinder und Jugendliche in Heimen, Anstalten und Gefängnissen versorgt waren. Jetzt sollen sie mit einem öffentlichen Anlass in Bern zumindest symbolische Genugtuung erfahren. Reicht das?
Sie wurden im Kinderheim von Nonnen geschlagen, von Heimleitern missbraucht, sie wurden verdingt, in Anstalten versorgt oder sogar zur «Nacherziehung» in Gefängnissen gesteckt – ohne jemals von einem Gericht verurteilt worden zu sein. Sie landeten in Hindelbank (BE), in Bellechasse (FR), auf dem Tessenberg (BE) und mussten sich ein Leben lang dafür rechtfertigen. Ihr einziger Makel war: Sie oder ihre Eltern waren angeblich «arbeitsscheu» oder führten ein «liederliches Leben». Wurden Frauen unverheiratet schanger, wurden sie zwangssterilisiert, machmal ohne ihr Wissen. Oder die Behörde nahm ihnen die Kinder weg, oft ohne sie zu fragen.
Die Betroffenen dieser fürsorgerischen Zwangsmassnahmen sind längst 60, 70 oder gar über 80-jährig. Viele sind bis heute nicht über diese Ungerechtigkeiten hinweggekommen, sie fanden sich im späteren Leben nie zurecht und sind daran seelisch zerbrochen. Jetzt sollen diese Betroffenen Gerechtigkeit erfahren. Mit einem offiziellen Gedenkanlass für Verdingkinder, Heimkinder, administrativ Versorgte und Zwangssterilisierte will Bundesrätin Simonetta Sommaruga und wichtige Verbände sowie die Landeskirchen am 11. April 2013 im Kulturcasino Bern das Leid dieser Personen anerkennen. Dieser Gedenkanlass ist öffentlich, die Einladung findet sich hier (Einladung_Gedenkanlass_Deutsch).
Für viele Betroffene solcher fürsorgerischer Zwangsmassnahmen ist alleine dieser Gedenkanlass eine Genugtuung. Doch ebenso klar ist: Nur mit einer offiziellen Entschuldigung ist es nicht getan. Dieser Anlass kann nur der erste Schritt sein in einer umfassenden Aufarbeitung dieses düsteren Kapitels des Schweizer Sozialstaats. Es braucht eine breite historische Aufarbeitung, wie es beispielsweise das geplante Gesetz zur Rehabilitierung der administrativ Versorgten vorsieht. Nicht vom Tisch ist auch die Rehabilitierung der Zwangssterilisierten, die bereits vor einigen Jahren geplant war, dann aber vom Parlament als fertige Gesetzesvorlage schubladisiert wurde. Und schliesslich wird die Schweiz auch nicht darum herum kommen, Betroffenen finanzielle Widergutmachung zu leisten. Sei es auch nur in Form eines Härtefall-Fonds.
«Schöne Worte genügen uns nicht»; Verdingkinder und Zwangssterilisierte leiden noch heute – ein Hilfsfonds muss her. Beobachter 21/2011.
Wer genau war Opfer, wer Täter?
Angenommen, Sie müssten als externe Untersuchungskommission abklären, was hinter den Vorwürfen früherer Heimkinder steckt. Diese erzählen, sie seien jahrelang gedemütigt worden, hätten unwürdige und von Gewalt geprägte Strafen über sich ergehen lassen müssen oder seien sogar sexuell missbraucht worden («Dünkeln und duschen» im Kinderheim «Maria hilf» Laufen)
Frage: Wie würden Sie den Titel dieses Berichts wählen?
- «Aufarbeitung von Missständen in Kinderheimen des Klosters Ingenbohl»
- «Ingenbohler Schwestern in Kinderheimen»
Aufgrund der Betrachtungsweise können Sie nun entweder die Opfer der damaligen Erziehungsverantwortlichen thematisieren oder aber auch die aufopfernde Arbeit der Nonnen würdigen. Zusammenfassend können Sie dann das grosse Wort «Gerechtigkeit» darüber stellen.
Lösungshinweis: Bei der Präsentation des Berichts betonte der Wettinger Notar und Kommissionspräsident Magnus Küng, man dürfe «im Sinn einer differenzierten Betrachtungsweise den institutionellen Gesamtkontext nicht ausser Acht» lassen. Alles klar?
Machen Sie sich ein Bild von der Betrachtungsweise der vom Kloster Ingenbohl eingesetzten externen Untersuchungskommission. (Schlussbericht Expertenkommission 230113)
Neue Anlaufstelle für Opfer von Zwangsmassnahmen
Der Urner alt-Ständerat Hansruedi Stadler wird Delegierter des Bundesrats für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Ein wichtiger Schritt in der Aufarbeitung der düsteren Geschichte.
Während Jahrzehnten hatte die Behörden kein Ohr für ihre Anliegen. Ungezählte Verdingkinder, in Anstalten und Gefängnissen versorgte Menschen, zwangssterilisierte Frauen und geschlagene und missbrauchte Heimkinder fordern seit Jahren die Aufarbeitung der mehrfach menschrechtswidrigen früheren Zwangsmassnahmen. Jetzt setzt Bundesrätin Simonetta Sommaruga mit einem einzigen Personalentscheid ein wichtiges Zeichen hinsichtlich einer weiteren Aufarbeitung dieser Geschichte: Sie ernannte den Urner alt-Ständerat Hansruedi Stadler zum «Delegierten für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen». Er soll für die Betroffenen «Ansprechperson» sein und «ihre Anliegen koordinieren», liess Sommarugas Justiz- und Polizeidepartement verlauten.
Gleichzeitig kündigt Sommaruga einen weiteren – für die Betroffenen wichtigen – Schritt an: Am 11. April 2013 will Sommaruga einen Gedenkanlass für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen durchführen. Bisher war lediglich von einem Anlass für die tausenden von Verdingkindern die Rede. «Das Schicksal der Verdingkinder lässt sich nicht von jenem weiterer Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen trennen», heisst es in der Mitteilung des Justiz- und Polizeidepartements weiter. Sommaruga schliesst also sowohl Heimkinder als auch die Zwangssterilisierten mit ein, aber auch die zahlreichen Mütter, denen man die Kinder – teils aus nichtigen Gründen – weggenommen und gegen ihren Willen zur Adoption freigegeben hatte. Eine davon ist Margrit Schweizer. Bis heute suchen solche Frauen nach ihren Kindern, doch das aktuelle Adoptionsrecht verunmöglicht ihnen, mit ihren Kindern in Kontakt zu treten (siehe Beobachter 25/2012).
Einen ähnlichen Anlass wie ihn nun Bundesrätin Sommaruga plant, hatte ihre Departementsvorgängerin Eveline Widmer-Schlupf vor zwei Jahren im Frauengefängnis Hindelbank durchgeführt und sich dort öffentlich für das Verhalten der damaligen Berhörden entschuldigt. Jugendliche Frauen und Männer wurden einst in geschlossene Anstalten und Gefängnisse gesteckt – ohne Justizverfahren und ohne dass sie eine Straftat verübt hatten. Einen «liederlichen» Lebenswandel reichte.
(Bild: Parlamentsdienst)Margrit Schweizer, Mutter ohne Kind
Schweizer Behörden nahmen bis in die siebziger Jahre unverheirateten Müttern ihre Kinder weg. Die Frauen haben bis heute kein Recht, etwas über ihre Töchter und Söhne zu erfahren.
«Am 15. März 1966 gebar ich abends um 22.20 Uhr in der Klinik Obach in Solothurn eine Tochter. Ich war überglücklich, als ich sie im Arm hatte. Am nächsten Morgen stand der Präsident der Vormundschaftsbehörde neben dem Bett und eröffnete mir, ich müsse das Baby zur Adoption freigeben. Einen Grund nannte er nicht. Ich weigerte mich, das Formular zu unterschreiben. Meine Tochter konnte ich zweimal stillen. Dann strichen sie mir die Brüste mit Kampfersalbe ein und banden sie ab.
Ich war 20, als ich von meinem zehn Jahre älteren Freund schwanger wurde. Er war ein flotter Typ, sagte aber, er werde sein Leben lang nie heiraten. Stattdessen wollte er mir ein Kuvert mit Geld geben und die Sache so erledigen. Das wollte ich nicht. Ich freute mich auf mein Kind. Geplant war, dass meine Eltern zum Kind schauen, damit ich arbeiten konnte.
Als ich ein paar Tage nach der Geburt meine Tochter Karin im Säuglingszimmer holen wollte, drohte mir die Schwester, sie müsse auf Anweisung der Behörde die Polizei rufen, wenn ich das Baby mitnehme. Für mich brach eine Welt zusammen. Ich musste Karin dortlassen und allein nach Hause. Sechs Wochen lang besuchte ich sie in der Klinik, eines Tages war Karin nicht mehr dort. Man hatte sie zu einer Pflegefamilie gebracht. Später kam sie in ein Kinderheim nach Grenchen. Es war grauenhaft, ich war machtlos, ich war den Behörden ausgeliefert. Ich bin nie straffällig geworden, liess mir nie etwas zuschulden kommen und war auch nie bevormundet. Warum nur haben sie mir mein Kind weggenommen?
Ich wollte Karin unbedingt zurück. Nach ein paar Monaten kam sie zu einer Bauernfamilie. Dort wuchs sie auch auf. Immerhin hatte sie es gut dort. Wenn ich freihatte, durfte ich sie für ein paar Stunden abholen. Die Vormundschaftsbehörde sagte mir, wenn ich heiraten würde, könne ich mein Kind wiederhaben. Dann lernte ich einen Mann kennen, es war die Liebe meines Lebens. Wir hatten grosse Pläne, wollten heiraten. Doch ich war in einem Dilemma: Er lebte in Österreich. Wäre ich zu ihm gezogen, hätte ich meine Tochter endgültig verloren. Ich entschied mich für meine Tochter und liess meine grosse Liebe ziehen.
Doch ich verlor auch meine Tochter. Per Gerichtsbeschluss entzog man mir die elterliche Gewalt. Ich wurde nach Solothurn vorgeladen. Ich erinnere mich, als wäre es gestern gewesen. Die Behörden fragten meine Tochter: ‹Wen hast du lieber: Mama oder Mami?› Das war zu viel für mich, ich konnte nur noch schreien und lief davon. Meiner Tochter mache ich keinen Vorwurf, ich kann ihr nicht böse sein. Aber bis heute habe ich eine unglaubliche Wut auf die Behörden von damals.
Den Kontakt zu Karin konnte ich noch ein paar Jahre aufrechterhalten. Irgendwann brach er ab. Später einmal musste ich einen Geburtsschein besorgen. Da stand: ‹Vater: unbekannt›. Das ist unglaublich. Ich selber habe gesehen, wie die Schwester auf das Formular den Namen des Kindsvaters schrieb. Er hat auch jahrelang Alimente bezahlt.
In meinem Umfeld weiss fast niemand von meiner Geschichte, ich schäme mich dafür. Ich habe eine Tochter, aber ich konnte nie ihre Mutter sein.»
Den vollständigen Artikel zu diesem Thema im Beobachter 25/2012.
Rolf Horst Seiler lebte 40 Jahre im Wald
Die Schweiz hat jahrzehntelang Personen bevormundet, sterilisiert, weggesperrt und verdingt. Rolf Horst Seiler ist einer von ihnen. Er lebte 40 Jahre im Wald. Wie ein Tier. Ein Tier auf der Flucht.
«Der Staat hat mein Leben zerstört. 1952, als ich neun Jahren alt war, erkrankte ich an einer Hirnhautentzündung. Ich erlitt bleibende Schäden, war in der Motorik eingeschränkt, hatte Konzentrationsstörungen. Bis heute leide ich unter Schlaflosigkeit. Das wollte damals niemand wahrhaben. Erst 1987, also 35 Jahre später, diagnostiziert ein Gutachter meine Arbeitsunfähigkeit, die auf die Meningitis meiner Kindheit zurückzuführen sei.
Nach der Schulzeit wollte man mich zwingen, zu arbeiten. Es hiess, ich sei arbeitsscheu, ein Simulant. Ich konnte mich nicht erklären. Mit knapp 20 Jahren durfte ich nicht mehr nach Hause, der Kanton Aargau verfügte ein Kontaktverbot zu meiner Mutter. Die Gesellschaft hat mich damals verstossen, ausgesetzt. In dieser Zeit versorgte man mich auch noch für fast zwei Jahre in Dielsdorf, in der Anstalt für Schwererziehbare.
Anfang der 60er Jahre hatte ich keine Bleibe, ich ging in den Wald. Mein Hab und Gut hatte Platz in zwei Plastiksäcken. Ich hauste in Erdhöhlen. Um mich vor dem Regen zu schützen spannte ich eine Blache vor eine Scheiterbeige oder verkroch mich in der Kanalisation. Ich lebte wie ein Tier. Ein Tier auf der Flucht.
Ich habe nie Weihnachten oder Geburtstag gefeiert. Ich hatte keine sozialen Kontakte. Weder IV noch Sozialhilfe. Auf Abfallhalden sammelte ich Flaschen. Vom Pfand kaufte ich mir Essen. 40 Jahre lang.
Bei Minustemperaturen schmerzte mein Körper fürchterlich. Dann habe ich in Gasthäusern gegessen oder in Pensionen übernachtet. Natürlich konnte ich das nicht bezahlen. Ich wurde verhaftet, wegen Zechprellerei verurteilt. Ich weiss nicht wie oft, wahrscheinlich hunderte Male. Statt dass mir jemand geholfen hätte, wurde ich bestraft.
Wenn ich einem Richter von meiner Invalidität erzählte, wurde ich ausgelacht. Es hiess, ich sei uneinsichtig, ein Vagabund, ein Lump. Man nahm mir meine Gesundheit, mein Obdach und meine Menschenwürde.
1979 lernte ich eine Frau kennen, bald darauf wurde sie schwanger. Als ihre Familie von meinem Leben erfuhr, verstiessen sie mich. Meine Tochter heisst Claudia, sie wurde 1980 in Brugg geboren. Ich habe sie kein einziges Mal gesehen. Bis heute.
Die Gemeinde weigerte sich, mir bei der Suche nach meiner Tochter zu helfen. Überhaupt hat mir nie eine Behörde geholfen. Man gab mir jahrzehntelang nicht einmal einen Ausweis. Ich war sozusagen inexistent.
Seit vor zehn Jahren mein Unterstand im Wald geräumt wurde, musste ich X mal umziehen. Ich konnte die Miete nicht bezahlen. Jetzt wohne ich in einem Bauernhaus im Emmental. Das erste Mal in meinem Leben fühle ich mich zu Hause. Jetzt möchte ich endlich meine Tochter kennen lernen und ihr erzählen, wer ich wirklich bin.»
Rolf Horst Seiler lebt heute trotz AHV und Ergänzungsleistungen am Existenzminimum. Nach wie vor weigern sich die Behörden, ihm bei der Suche nach seiner Tochter zu helfen.
Siehe auch: Erika Benz, mit 19 Jahren zwangssterilisiert.
«Schöne Worte genügen uns nicht»; Verdingkinder und Zwangssterilisierte leiden noch heute – ein Hilfsfonds muss her. Beobachter 21/2011.
Weitere Artikel zu diesem Thema: «Düstere Jahre» (Beobachter 10/2010), «Misshandelt im Kinderheim»; «Die Schwester mit dem Stock gab das Kommando»; «Rathausen: Gewalt, Missbrauch, Suizide», «Privater lanciert Aufarbeitung», «Die Liste wird länger».
