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Rüffel für Geheimniskrämer

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Das Bundesamt für Landwirtschaft muss dem Beobachter eine Liste der Milchverarbeiter herausrücken, die monatlich mehr als 100’000 Franken Subventionen erhalten. Dies entschied der eisgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftrage Hanspeter Thür.

käselaibe im reiferaumDie Geheimnistuerei hat ein Ende: Anderthalb Jahre lang verhinderte das Bundesamt für Landwirtschaft, dass die Öffentlichkeit erfährt, wer bei der Käseherstellung von staatlichen Geldern profitiert. Jetzt kommt der Beauftragte für Datenschutz und Öffentlichkeit Hanspeter Thür zum Schluss: Die oberste Landwirtschaftsbehörde verstösst mit ihrem Vorgehen gleich in mehreren Punkten gegen das Öffentlichkeitsgesetz. Es muss nun dem Beobachter die Liste aller Milchverarbeitungsbetriebe aushändigen, die monatlich mehr als 100’000 Franken dieser Verkäsungszulage beziehen. Und dies erst noch ohne horrende Kosten zu verrechnen. Ursprünglich verlangte das Bundesamt für eine komplette die Liste aller Subventionsempfänger vom Beobachter eine absurde Gebühr von 275’000 Franken. Kommt das Bundesamt der Aufforderung des Datenschützers nicht nach, wird das Bundesverwaltungsgericht entscheiden müssen.

Thürs Entscheid kommt einer Ohrfeige an die Landwirtschaftsbehörde gleich. Denn das Bundesamt hatte in letzter Zeit gleich mehrfach versucht, wichtige agrarpolitische Informationen unter dem Deckel zu behalten – jeweils nach dem gleichen Muster: Das Amt verlangte so hohe Gebühren, dass Journalisten ihre Informationsbegehren zurückzogen.

Das Bundesamt begründete seine Berechnung im Fall des Beobachters mit dem Aufwand, jeden Subventionsbezüger vorgängig zu kontaktieren. Das Amt machte für jeden der 2500 Geldempfänger eine Stunde Aufwand à 100 Franken geltend und rechnete Portokosten von 25’000 Franken dazu. Auch für die Liste der 49 wichtigsten Betriebe, die alle monatlich mehr als 100’000 Franken Subventionen erhalten, wollte das Bundesamt für Landwirtschaft dem Beobachter noch 5300 Franken verrechnen – plus 1800 Franken, um die Informationen der Datenbank in eine Liste zu übertragen. Gemäss Thür ist der  Verwaltungsaufwand «unangemessen» und die Gebührenberechnung  «unverhältnissmässig und geradezu stossend».

«Eine solche Errechnung der Gebühr hat objektiv betrachtet eine offensichtlich abschreckende Wirkung für potenzielle Gesuchsteller», schreibt Thür in seinem Entscheid. Zu den Portokosten hält er fest: «Die effektive Verrechnung der Versandkosten würde den Zugang zu amtlichen Dokumenten praktisch verunmöglichen.» Thür geht sogar noch einen Schritt weiter, das Bundesamt müsste die Subventionsempfänger nicht einmal konsultieren, weil mit der Bekanntgabe der Subventionen deren Privatsphäre nicht verletzt werde. Denn: «Es besteht ein eminentes öffentliches Interesse zu wissen, wer Zulagen für verkäste Milch (…) erhalten hat und ob mit den getätigten Zulagen die gesetzlich gewollten Wirkungen erzielt werden konnten.»

Kommt das Bundesamt für Landwirtschaft der Aufforderung des Datenschützers nicht nach, wird das Bundesverwaltungsgericht darüber entscheiden müssen.

 

Den vollständigen Artikel lesen Sie im Beobachter 17/2013.

Bild: © contrastwerkstatt – Fotolia.com
 

Written by Otto Hostettler

16. August 2013 um 12:03

3 Antworten

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  1. und jetzt, da wir wissen, wer wie viel Bundesgeld erhält – was machen wir damit?

    Roland Wyss-Aerni (@rolandwyss)

    16. September 2013 at 16:30

  2. leider stellte sich das BLW zuerst einen Monat tot… Jetzt werde ich die Daten aus. Was veröffentlicht wird, ist noch offen.

    Otto Hostettler

    17. September 2013 at 13:00

  3. ich schreibe einen Artikel zur Verkäsungszulage. Darf ich die obige Aussage zitieren? „Jetzt werte ich die Daten aus. Was veröffentlicht wird, ist noch offen.“

    Roland Wyss-Aerni (@rolandwyss)

    18. September 2013 at 15:21


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