Otto Hostettler's Blog

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Konsumenten wehren sich gegen das Schwein im Kalb

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In Deutschland sorgen Konsumenten auf einer neuen Internetplattform für Transparenz bei Lebensmitteln. Sie entlarven Mogelpackungen der Industrie.

Die Etikette verspricht oft mehr als das Produkt hält: Kalbswürste mit Schweinefleisch, als Fruchtsaft verpacktes Zuckerwasser, Pizza mit künstlichem Käse. Jetzt können Konsumenten in Deutschland auf einer neuen Internetplattform Mogelpackungen melden – was die Hersteller unter Druck setzt. In der Schweiz will niemand Geld für ein solch offensichtlich wirkungsvolles Projekt aufwerfen.

Die Idee ist einfach und bestechend: Auf der Internetplattform www.lebensmittelklarheit.de können Konsumenten Produkte melden, die ihrer Ansicht unverständlich, beschönigend oder gar täuschend sind. Gemeint sind so genannte Mogelpackungen. Die Plattform überprüft die Hinweise und fordert die Hersteller zu einer Stellungnahme auf – anschliessend landet das Produkt und die Rechtfertigung der Lebensmittelindustrie auf der öffentlichen Internetseite. Jedermann kann sich so selber ein Bild über die oft beschönigende Produkteinformation machen.

Der Hintergedanke: Hersteller sollen die Information über die Zutaten ihrer Produkte verbessern, den Inhalt transparenter auflisten und von täuschender Anpreisung absehen. Falls sie das nicht tun, laufen sie Gefahr, mit ihren Mogelpackungen in der Öffentlichkeit negativ dazustehen.

Hinter dem Projekt stehen der Bundesverband der Verbraucherzentrale und die Verbraucherzentrale Hessen. Finanziert wird http://www.lebensmittelklarheit.de auch von der deutschen Regierung, die die Plattform in den ersten beiden Jahren mit 775’000 Euro unterstützt. Damit wird das Projekt quasi zu einem staatlichen Vorhaben. Ins Zeug legte sich sogar Bundesverbraucherschutz-Ministerin Ilse Aigner: «Das Portal steht für umfassende Verbraucherinformation und mehr Transparenz.» Mit http://www.lebensmittelklarheit.de wolle man die Information der Bürger verbessern und «eine Diskussion über bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln» anstossen.

In der Schweiz ist ein solches Projekt zurzeit nicht vorstellbar. Hierzulande gibt es weder ein «Departement für Konsumentenschutz» noch ein «Bundesamt für Konsumentenschutz». Die einzige staatliche Stelle, das Büro für Konsumentenfragen, ist personell derart schwach besetzt, dass es der Lebensmittelindustrie bei weitem nicht die Stange halten kann. Die Stiftung für Konsumentenschutz signalisierte im «Tages-Anzeiger», dass sie weder über das Geld noch über die nötige Ressourcen verfüge, ein solches Portal für die Schweiz aufzubauen.

Für einen grossen Teil der Produkteinformation ist hierzulande das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zuständig. Doch von dieser Stelle ist wenig Engagement für die Konsumenten zu erwarten. Bei der Lebensmittelkennzeichnung etwa hatte sich das BAG mit wenig plausiblen Gründen stets gegen eine so genannte «Ampellösung», also eine farbliche Kennzeichnung der Lebensmittelinformationen, gewehrt und wartete mit einer Regelung so lange, bis es zu spät war und die Industrie mögliche andere Kennzeichnungen ad absurdum führte.

So kann in der Schweiz die Lebensmittelindustrie weiterhin übersüsste und fetthaltige Produkte in den schönsten Tönen anpreisen. Bei Getränken dürfen mit dem staatlichen Seegen sogar fruchtige Bilder die Etikette zieren, auch wenn der Anteil Früchte nur im Promillebereich liegt. So etwa der von der Migros mit tropischen Früchten als «Mehrfruchtsaft mit Quellwasser» angepriesene Drink «Oasis», der defacto Zuckerwasser mit Fruchtgeschmack ist: Der Anteil Mango liegt gerademal bei 0,1 Prozent, derjenige der Passionsfrucht bei 0,07 Prozent.  Der Fruchtgeschmack entsteht durch Apfel- und Orangensaft (5,5  Prozent bzw. 6,4 Prozent).

Die Etikette wurde inzwischen geringfügig angepasst, das Produkt heisst jetzt neu «Coctail Tropical» und «Tafelgetränk mit Fruchtsaft». Der Anteil Passionsfrucht wurde um minime 0,03 Prozent auf 0,1 Prozent aufgewertet. Retouchen hat nach einer Beobachter Recherche auch Coca-Cola vorgenommen. Der Nestea «red fruit» mit einem Anteil von 0,3 Prozent an Himberen, Erdbeeren und Heidelbeeren (und 0,09 Prozent Tee-Extrakt) wird jetzt im Internet nicht mehr mit dem Slogan «mit vielen roten Beeren» angekündigt. In etwas anderen Worten heisst es jetzt: «Die voll-fruchtige, beerenstarke Mischung aus roten Früchten» und «Der ultimative Frische-Kick für alle, die es intensiver lieben.»

Na ja. Die Realität sieht anders aus: Eine 5-dl-Flasche Nestea «red fruits»  enthält 39 Gramm Zucker, das entspricht fast 10 Stück Würfelzucker.

Written by Otto Hostettler

27. Juli 2011 at 08:59

Der Kassenzettel kann Ihre Gesundheit gefährden

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Auf Druck der EU ist Bisphenol A aus Schoppen und Nuggi verschwunden. Doch im Alltag bleibt der hormonaktive Stoff omnipräsent – zum Beispiel in Kassenzetteln. 

Plötzlich ging alles ganz schnell. Ende November kündigte die EU-Kommission an, auf März werde der hormonaktive und eventuell krebserregende Stoff Bisphenol A in Babyflaschen verboten.

Noch bevor das Verbot in Kraft tritt, sind  Bisphenol-A-haltige Schoppenflaschen vom Markt verschwunden – auch in der  Schweiz. Innerhalb weniger Wochen haben  Hersteller Alternativprodukte lanciert und  die herkömmlichen Schoppen und Schnuller aus dem Angebot genommen. Bei Coop  und Migros prangt plötzlich an Schoppen,  Nuggi und sogar an Kindertellern und Kinderbesteck ein grüner Farbklecks, darauf  steht: «BPA-frei» oder: «0% Bisphenol A». 

Damit ist in der Schweiz der Detailhandel den Behörden zuvorgekommen. Denn  das EU Verbot für den Basisstoff von Plastikflaschen gilt in der Schweiz nicht.  Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verkündete noch im November, man werde ein Verbot für die Schweiz «studieren und abklären». Heute heisst es beim BAG: «Wir sehen zurzeit keinen Handlungsbedarf.» Auch wenn BPA-haltige Säuglingsprodukte fast über Nacht vom Markt verschwunden sind: Die Konsumenten werden dem problematischen Stoff im Alltag weiterhin ausgesetzt sein (siehe «Bedenken wegen Bisphenol A»).

Bisphenol A gehört zu den am meisten produzierten Chemikalien weltweit. Seit Ende der fünfziger Jahre ist es ein wichtiger Baustein des Kunststoffs Polycarbonat. Die jährliche Produktion stieg in den letzten Jahren trotz gesundheitlichen Bedenken gewaltig. Weltweit wurden 2008 rund 5,2 Millionen Tonnen hergestellt – zwei Jahre zuvor waren es noch 3,8 Millionen.

Allein in Europa wurden 2006 rund 1,5 Millionen Tonnen hergestellt. Neuere Zahlen sind nicht erhältlich. Wie viele tausend Tonnen jährlich in der Schweiz in die Kunststoffproduktion fliessen, will Marktführer Bayer nicht bekanntgeben. Klar ist: Unser Alltag ist mit Bisphenol-A-Produkten geradezu durchsetzt. Sie finden sich in unzerbrechlichen Plastikflaschen, in Lebensmittelverpackungen, in der Innenbeschichtung von Konserven- und Aludosen, in Zahnversiegelungen und auf Datenträgern (CD,  DVD). Ein weiteres grosses Einsatzgebiet sind Plastikteile im Automobilbau.

Ein anderes Anwendungsfeld wurde in der Öffentlichkeit bisher kaum wahrgenommen. Tests des Zürcher Kantonslabors zeigten 2010: Kassenzettel aus Thermopapier bestehen zu fast zwei Prozent aus reinem Bisphenol A. Sie sind im Alltag omnipräsent. Bei den Grossverteilern, am Parkautomaten oder in der Warteschlange von SBB und Post. Viele stecken den Zettel gar gedankenverloren zwischen die Lippen.

Die Messungen aus Zürich zeigen, was passiert, wenn man die Kassenzettel berührt: Innerhalb weniger Sekunden haften  Spuren von BPA auf der Haut. Bei trockener Haut sind es weniger als zwei Mikrogramm, bei fettiger oder schweissiger Haut hingegen bis zu 20 Mikrogramm. Das Zürcher Kantonslabor äusserte aufgrund seiner Messungen den Verdacht, dass der Stoff anschliessend in die Haut  eindringe. Denn nach 90 Minuten, so die Erkenntnis aus den Messungen, sei auf der Haut fast nichts mehr vom ursprünglichen  Bisphenol A zu messen gewesen, obwohl  der Stoff nicht verdunste. Passiert ist seit  den Messungen wenig. Das Bundesamt für  Gesundheit ging nicht weiter auf die Untersuchungen des Zürcher Labors ein.

Eine schwedische Studie wies in Kassabons sogar einen BPA-Anteil von über drei Prozent nach. Der Umweltchemiker Tomas  Östberg vom Jegrelius-Institut sagte darauf: «Das ist 1000-mal mehr, als man in den Schoppenflaschen findet.» Dazu hat Östberg einen weiteren Verdacht: Bisphenol A werde von Kassenbons auf andere Alltagsgegenstände übertragen, beispielsweise im  Portemonnaie auf Geldscheine. Für ihn scheint klar, dass Kassenzettel «stark dazu beitragen», dass Bisphenol A im menschlichen Körper gemessen werden könne. Bisher gehen Forscher davon aus, dass BPA überwiegend durch Nahrungsmittel in den  Körper gelangt. In der Schweiz wiegelt man ab. Das Zentrum für Fremdstoffrisikoforschung der Uni Zürich findet, das Risiko einer  toxischen Wirkung könne «auch bei ständiger Handhabung von Kassabons, etwa durch Kassenpersonal in Warenhäusern, als gering eingeschätzt werden». Die Aufnahme von Bisphenol A über die Haut sei lediglich ein «Nebenaufnahmeweg». Dabei würden heute 10000-fach höhere tägliche Gesamtmengen als unbedenklich gelten, schreibt das Zentrum.

Allerdings ist dieser Grenzwert umstritten. Denn es handelt sich dabei nicht um eine wissenschaftliche Grösse, sondern um einen politischen Entscheid der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA. Bis 2007 galten täglich maximal zehn Mikrogramm pro Kilo Körpergewicht als Grenze. Plötzlich hiess es, der Mensch vertrage 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht.  Nach der Lockerung des Grenzwerts wurde bekannt, dass sich die Behörde dabei auf eine Studie stützte, die von der US-Kunststoffindustrie finanziert worden war.

Doch vielen ist es dabei nicht ganz wohl, auch wenn die Thermopapierindustrie betont, von ihren Kassenzetteln drohe keinerlei gesundheitliche Gefahr. In Deutschland kündigten führende Supermarktketten an, auf umweltfreundlicheres Papier umzustellen. Der Detailhändler Rewe hat seine Kassen bereits umgerüstet.

In der Schweiz bemüht sich derzeit Coop um eine Alternative zum Bisphenol-A-haltigen Thermopapier. Man prüfe zurzeit andere Kassenzettelpapiere und plane einen Praxistest, bestätigt Sprecherin Denise Stadler dem Beobachter. Die Migros sieht dagegen keinen Handlungsbedarf, eine Umstellung sei nicht geplant.

Einige Hersteller bewiesen inzwischen, dass es auch ohne Bisphenol A geht. Etwa der Getränkeflaschenproduzent Sigg. Er stellte schon vor zwei Jahren konsequent um, die weitverbreitete Metalltrinkflasche kommt inzwischen ohne BPA-Beschichtung aus. Der Konzern tauschte besorgten Kunden die alten Flaschen mit der BPA-Innenbeschichtung sogar gratis aus. Inzwischen hat Sigg aber das Umtauschprogramm abgeschlossen, wie dem Konsum-Blog mitgeteilt wurde. Die damals offen kommunizierten Fakten zur bisherigen BPA-Beschichtung in den Flaschen wurden von der Webseite entfernt.

Das BAG zeigt sich in der Diskussion um die Problematik wenig kritisch. Es übernimmt vielmehr die Argumentation der Industrie. Das deutsche Umweltbundesamt hingegen verweist auf Studien, in  denen Mengen von Bisphenol A zum Einsatz kamen, die weit unter denjenigen liegen, die von der europäischen Lebensmittelbehörde als gesundheitlich bedenklich eingestuft werden. «Trotzdem sind diese Mengen in der Lage, in Tierversuchen ernsthafte Wirkungen hervorzurufen.»

Die Untätigkeit der Schweizer Behörde bringt die Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz, Sara Stalder, auf die Palme: «Es gibt hier nichts mehr zu überlegen. Bisphenol A gehört verboten.» Die grünliberale Nationalrätin Tiana Moser, die in Bern die Problematik mehrfach thematisierte, ist erstaunt: «Sogar nach dem Entscheid der EU-Kommission will der Bund nichts unternehmen.» Für sie ist klar: «Bisphenol A ist im Bereich der Lebensmittelverpackung gar nicht mehr nötig, es gibt Alternativen dazu.»

Written by Otto Hostettler

1. März 2011 at 14:48

Lebensmittelindustrie gibt den Tarif durch

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Die Lebensmittelindustrie lässt sich nicht vorschreiben, wie sie ihre Produkte für Konsumenten kennzeichnen soll.

Die Schweizer Nahrungsmittelindustrie intervenierte erfolgreich: Das Bundesamt für Gesundheit hat das geplante Gesundheitslabel für Schweizer Lebensmittel zurückgezogen. Die überwiegende Mehrheit der Nahrungsmittelproduzenten wehrte sich gegen die Idee, «gesunde» Lebensmittel mit einem «Gutzeichen» zu markieren.

Mit dem System «Healthy choice», das in Belgien, Neuseeland und den USA bereits eingesetzt wird, hätte in jeder Produktekategorie das jeweils beste Produkt mit einem «Häkchen» auf einem grünen Punkt ausgezeichnet werden sollen. Mit diesem System werden absurderweise auch ungesunde Lebensmittel ausgezeichnet wie beispielsweise Fischstäbli und Schockoriegel.

Doch soweit kommt es nun gar nicht. Denn diese Kennzeichnung, die Konsumenten immerhin eine rudimentäre Information geliefert hätte, wurde von der Nahrungsmittelindustrie bereits im Vorfeld der Abklärungen des Bundes unterlaufen. Noch bevor klar war, ob die Schweiz ein «Häckchen» für das beste Produkt eine Lebensmittelkategorie einführen will, druckten die grossen Hersteller in den letzten Monaten auf ihren Produkten ein eigenes Signet auf, das dem geplanten «Healthy choice» zum verwechseln ähnlich ist. Nestlé zum Beispiel zeichnet Produkte mit ihrem «Gutzeichen» aus, wenn sie Getreide enthalten. Etwa Corn-Flakes. Kein Wort davon, dass sie übermässig hezuckert sind Die Absicht der Industrie war offenkundig: dem Konsumenten soll suggeriert werden, solche Produkte seien besonders gesund. Kein Wunder, haben sich nun in der Vernehmlassung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) ein überwiegender Teil der Industrie gegen ein «Choice»-Label ausgesprochen. Das BAG zog nun kurzerhand das Projekt zurück.

Ein ähnlicher Coup ist der Nahrungsmittelindustrie bereits gelungen, als sie erfolgreich gegen die breite Einführung des «Ampel»-Systems Sturm lief. Mit der Ampel werden Lebensmittel je nach Gehalt für die Bereiche Zucker, Salz, Fett farbige Punkte erhalten: Grün (für problemlos essen), orange (für gelegentlich essen) und rot (für ausnahmsweise essen). Damals lancierte die Industrie das eigene System des «Guidline daily amount» und lobbyierte in der EU derart intensiv, dass das in Grossbritannien bereits eingeführte Ampel-System keine Chance mehr hatte. Wer die Übersichtlichkeit der Ampel selber testen will, schaut beim Produkte-Portal Codecheck nach. Hier wird schon heute vieles auf die Ampel umgerechnet.

Weil jetzt auch das «Healthy choice»-System beerdigt wird, hat die Lebensmittel ihr eigenes System durchgesetzt. Dabei werden die Mengen eines Lebensmittels nicht mehr auf 100 Gramm angegeben, sondern in Portionen aufgeteilt und die enthaltenen Nährwerte Zucker, Fett, Salz in Prozentangaben des täglichen Bedarfs umgerechnet. Mit einem simplen Trick können so Lebensmittel gesunder dargestellt werden, als sie tatsächlich sind.

Ungesunde Pommes Chips etwa schliessen nur deshalb nicht allzu schlecht ab, weil die gewählte Portion lächerlich klein ist. Und bei den überzuckerten Süssgetränke wird eine 0,5-Liter-Flasche in zwei Portionen eingeteilt und der Zuckergehalt erst noch an einem doppelt so hohen Tagesbedarf gemessen als es die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt. Auf Cola-, Rivella-, Schorle- oder anderen Süssgetränke-Flaschen, die alle rund 25 Gramm Zucker enthalten (entspricht fast 6 Stück Würfelzucker), heisst es dann unter der Rubrik Zucker: 28 Prozent des täglichen Verbrauchs. Tönt gut. Aber: Wer eine 0,5-Liter-Flasche eines solchen Süssgetränks trinkt, hat den Bedarf an Zucker für einen ganzen Tag gedeckt. (So rechnet die Industrie Zucker- und Fett-Bomben gesund)

Written by Otto Hostettler

15. September 2010 at 07:30

Stevia: Erst verteufelt, jetzt im Coop-Regal

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Erst noch vom Bundesamt für Gesundheit verboten, heute schon im Coop-Regal. Neue Wende in der absurden Geschichte des seit Jahrhunderten verwendeten pflanzlichen Süssstoffs Stevia.

So schnell kann das Bundesamt für Gesundheit (BAG) seine Meinung ändern. Noch vor drei Jahren musste der Freiburger Getränkproduzent Umberto Leonetti auf Geheiss des BAG die Produktion seines Erfrischungsgetränks Storms einstellen. Der Grund: Der Saft enthielt den pflanzlichen Süssstoff Stevia. Der aus der südamerikanischen Pflanze gewonnene Süssextrakt ist bis zu 300 mal stärker als Zucker und wird beispielsweise in Japan seit Jahren in vielen Süssgetränken verwendet.

Hierzulande aber befand das BAG, die Unbedenklichkeit des Stoffs sei nicht erwiesen. Die Folge damals: Drogerien mussten das nicht nur bei Diabetikern beliebte Süsssmittel aus dem Sortiment entfernen. Auch ein Appenzeller Kleinunternehmer, der Stevia als «Mundspülung» verkaufte, entging den Argusaugen des BAG nicht. Der Beobachter berichtete.

Inzwischen liess sich die Schweizer Gesundheitsbehörde eines besseren Belehren. Die EU gab unlängst grünes Licht, das BAG schwenkte auf die neue Linie ein. Mit für den Durchbruch verantwortlich sein dürfte der belgische Biologieprofessor Jan Geuns, der der EU-Behörde seit Jahren aufzeigte, dass der süsse Pflanzenextrakt unbedenklich ist. Immer wieder wies er auf die zahlreichen Studien hin, die belegen, dass Stevia bedenkenlos als Süsstoff verwendet werden kann.

Wer in der Schweiz in den letzten Jahren Stevia kaufen wollte, musste auf deutsche Internethändler ausweichen. Einige Drogerien verkauften den Saft trotz BAG-Verbot weiterhin, meist in unhandlichen Flässchen mit einer Pipeten, als würde es sich um Medizin handeln.

Doch jetzt ist plötzlich alles anders: Die Alternative zum Zucker ist neu im Coop erhältlich. Der Detailhandelsriese promotet Stevia neuerdings mit dem Slogan «Naschen ohne schlechtes Gewissen». Erhältlich ist der Süssstoff als Pulver oder in Form kleiner Tabletten, die per Fingerdruck aus einem Dispenser fallen, genauso wie Assugrin. Die Stevia-Tabs stammen sogar aus dem Haus des Süssmittel-Herstellers Assugrin, der Hermes Süssmittel AG.

Ganz offensichtlich wittert der Assugrin-Hersteller mit seiner neuen Produktelinie ein einträgliches Geschäft. Entsprechend gestaltet sich der Preis. Eine Tablette des Assugrin-Klassikers kostet gerademal 1,5 Rappen. Eine Stevia-Tablette hingegen kostet 3,5 Rappen. Ein Dispenser des pflanzlichen Süssstoffs kostet demnach Fr. 7.10. Coop nennt das in der Werbung «Einführungspreis».

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Written by Otto Hostettler

12. März 2010 at 09:55

Veröffentlicht in Konsum, Wirtschaft

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Prämien 2010: Prozent rechnen mit Pascal Couchepin

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Das Bundesamt für Gesundheit macht vor, wie man mit einer Prozentangabe und gut gewählten Durchschnittswerten die Realität schönrechnen kann.

Wer den Witz auf seinen Wahrheitsgehalt testen will, erzählt ihn so: Von Hundert Schweizern könnten 27 nicht Prozent rechnen. Das entspricht knapp 11 Prozent. Meist erntet der Erzähler ungläubige Blicke und wartet auf die Pointe, die längst da ist.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) von Noch-Bundesrat Pascal Couchepin rechnet jeweils im Herbst gerne mit Prozenten. Dieses Jahr beispielsweise hiess es: «Die Erwachsenenprämien mit ordentlicher Franchise steigen 2010 um durchschnittlich 8,7 Prozent.» In der gleichen PR-Sprache führt das Schweizer Gesundheitsministerium aus, dass einige Kantone unter diesem Durchschnitt liegen würden und andere darüber. Das macht rechnerisch Sinn und tönt erst noch gut. Um einen Durchschnitt zu errechnen liegen per se einige Daten unter und einige über dem Mittelwert.

Mein Kanton (Bern) liegt in der zweiten Gruppe, das BAG errechnete die Bandbreite der Erhöhung zwischen 10,2 Prozent und 14,6 Prozent. Das Fazit von Couchepins Amt: «Die Prämienerhöhung 2010 liegt unter der im Frühjahr 2009 vom BAG prognostizierten Prämienerhöhung.» Die behördlich verordnete Beruhigungspille wirkte: Ärgerlich, dachte ich mir, aber was solls.

Bis von der Krankenkasse die neue Police eintrifft.

Grundversicherung bisher: Fr. 173.30
Grundversicherung neu: Fr. 246.20.
(Franchise unverändert 2500 Fr.)

Erhöhung pro Monat: Fr. 72.90
Erhöhung pro Jahr in Franken: Fr. 874.80
Erhöhung in Prozent: 42 %.

Wie ging das nur schon mit dem Prozent rechnen?

Gesucht werden: Betroffene, deren Prämien weniger als 10 Prozent steigen (oder sogar sinken) und die zum behördlich errechneten Mittelwert führen. Fassen Sie sich ein Herz, melden Sie sich und retten Sie die Schönrechner vom BAG.

Ärger mit der Prämie? Weitere Informationen im Beobachter

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Written by Otto Hostettler

23. Oktober 2009 at 08:56

Eile mit Weile im BAG

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© Beobachter 2008/Otto Hostettler

Zucker- und Fettanteile in angeblich gesunden Produkten werden oft missverständlich deklariert. Das Bundesamt für Gesundheit lässt sich Zeit im Kampf gegen die heimlichen Kalorienbomben.

Sind Frühstücksflocken, Joghurt und Milchschnitten wirklich so gesund, wie die Hersteller behaupten? Viele Produkte sind wahre Kalorienbomben, die aufgedruckten Zucker- und Fettangaben basieren auf unrealistisch kleinen Portionen und werden auf der Basis einer höheren Tagesdosis berechnet, als die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt.

Trotz mehrjährigen Abklärungen schiebt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) den Entscheid darüber, wie Konsumenten über versteckte Dickmacher informiert werden sollen, vor sich hin. Es favorisiert neuerdings ein Label, das nicht etwa ungesunde, sondern unbedenkliche Lebensmittel kennzeichnen soll. In Neuseeland, Belgien und den USA werden solche Logos verwendet. Sie zeigen ein O.-K.-Zeichen in einem grünen Punkt und prangen absurderweise gar über dem Gemüse- oder Früchteregal.

Heinrich von Grünigen, Präsident der Adipositas-Stiftung: «Ein solches Signet verhindert schlechte Produkte nicht. Eine BAG-Regelung müsste wesentlich weiter gehen.»

Weiterlesen im Beobachter 24/2008

Written by Otto Hostettler

26. November 2008 at 11:35

Stevia: Ein süsses Kraut sorgt für saure Mienen

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© Beobachter 2007/Otto Hostettler

Die südamerikanische Pflanze Stevia gilt als Zuckeralternative. In vielen Ländern ist der Süssstoff frei erhältlich. Doch wer in der Schweiz Stevia als Lebensmittel verkauft, bekommt unter Umständen Besuch von der Polizei.

Der Antrag des Appenzeller Kleinunternehmers Hans Maurer bei der schweizerischen Heilmittelkontrollstelle Swissmedic war wohl etwas zu ehrgeizig: Gestützt auf wissenschaftliche Versuche, beantragte Maurers Firma Steviasol AG, die südamerikanische Pflanze Stevia mit ihrer seit Jahrhunderten bekannten Süsskraft als Heilmittel mit dem Zusatz «orale Mundspülung» zuzulassen. Maurer blitzte ab – auch vor Bundesgericht. Die Wirksamkeit von Stevia sei wissenschaftlich zu wenig abgestützt, hiess es. Die Folge: Hans Maurer musste die Produktion einstellen, sein Steviaextrakt ist nicht mehr erhältlich.

Für die Mundhygiene wäre Stevia allerdings kaum ein Renner geworden. Denn gefragt ist das Produkt wegen seiner Süsskraft: Das Extrakt der Stevia rebaudiana ist bis zu 300-mal stärker als Zucker.

Aber: Auch als Lebensmittel ist Stevia nicht zugelassen. «In der Schweiz ist der Verkauf von Steviaprodukten verboten», sagt die beim Bundesamt für Gesundheit zuständige Elisabeth Nellen-Regli. Die Inhaltsstoffe der Pflanze seien wissenschaftlich zu wenig erforscht, es sei nicht auszuschliessen, dass Stevia die Gesundheit der Konsumenten gefährden könnte. «Erlaubt sind in der Schweiz nur Steviablätter als Zusatz in Kräutertee.» Ungeachtet aller behördlichen Anweisungen ist das kalorienarme Süssmittel aber teilweise weiterhin in Drogerien und Apotheken erhältlich. Ebenso in Teeläden und Internetshops. Um sich nicht gleich auf den ersten Blick strafbar zu machen, steht auf der Verpackung zum Beispiel «Kräuterextrakt zum Süssen» oder der phantasievolle Hinweis «Badezusatz» oder «als Lebensmittel nicht geeignet».

Für den belgischen Biologieprofessor Jan Geuns ist die Situation absurd: «Stevia ist als Süssstoff völlig unbedenklich», sagt er. Geuns gilt international als Kapazität auf diesem Gebiet. «Forscher aus mehreren Ländern kamen in einer Vielzahl von Tier- und Humanstudien zum Schluss, dass der Stoff Steviosid weder krebserregend ist noch Auswirkungen auf die Fortpflanzungsfähigkeit hat.» Geuns war noch vor zehn Jahren mit einem Zulassungsgesuch in der EU mangels wissenschaftlicher Daten abgeblitzt. In den letzten Jahren hat er selbst mehrere aufwendige Studien erstellt. Geuns: «Tierversuche ergaben, dass sich Steviosid bei Brustkrebs und bei Hautkrebs sogar hemmend auf die Bildung von Tumoren auswirkt.» Jetzt hat er bei der EU erneut ein Zulassungsgesuch als neues Lebensmittel deponiert.

Möglich, dass schon in absehbarer Zeit die Anweisungen aus Bundesbern Makulatur sind. Vorerst hingegen üben sich einzelne Kantonschemiker noch in Aktionismus. Im freiburgischen Sugiez etwa stand neulich die Kantonspolizei vor der Haustür von Umberto Leonetti. Er hatte ein neues Erfrischungsgetränk lanciert, das Stevia enthält. Der Anteil des Süssstoffs bewegt sich gerade mal im Promillebereich. Trotzdem ist nach den ersten 3’000 Flaschen vorläufig Schluss. Noch unklar ist, ob Leonetti mit einer Busse oder einem Strafverfahren rechnen muss.

Lesen Sie den vollständigen Artikel im Beobachter 18/2007

(Bild: D. Harms/Wildlife)

Written by Otto Hostettler

29. August 2007 at 09:25

Veröffentlicht in Konsum, Wirtschaft

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