Otto Hostettler's Blog

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Selbstherrliche Ärzte und spendierfreudige Pharma

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Pharmafirmen finanzieren Ärzten Reisen und Computer und geben Rabatte ab einer bestimmten Anzahl eingesetzter Hüftgelenke – wer glaubt, Ärzte seien unabhängig, liegt falsch.

Für die allermeisten Ärzte ist es einfach normal. Es ist normal, dass Orthopäden ab einer bestimmten Anzahl eingesetzter Hüftgelenke einige Prothesen gratis dazu erhalten. Es ist normal, dass sich Ärzte von der Industrie die Weiterbildung bezahlen lassen, es ist normal, dass sich Ärzte von Pharmafirmen Handys, Computer und für Alibistudien bezahlen lassen. «Normal ist, was alle tun – nicht was einer ethischen Norm entspricht», sagt der Berner Gesundheitsökonom Heinz Locher.

Er nimmt kein Blatt vor den Mund: «Es herrscht überhaupt kein Unrechtsbewusstsein.» Mehr noch: «Ärzte werden zu dieser Haltung sozialisiert.»

Diese Einschätzung hat sich während der Recherchen zur Beobachter-Titelgeschichte «Gekaufte Ärzte» mehr als bestätigt. Ein Arzt beispielsweise, fand überhaupt nichts zwiespältiges an der Tatsache, dass er von Pharmavertretern 3000 Franken verlang, nur dass dieser während 20 Minuten ein neues Medikament präsentieren darf.

Als er aber vom Beobachter um eine Stellungnahme zu diesem gesetzeswidrigen verhalten  gefragt wurde, reagierte er selbstherrlich. Der besagte Arzt wollte seine schriftliche Stellungnahme nur dann abgeben, wenn er den gesamten Artikel des Beobachters vor der Publikation lesen und korrigieren dürfe. Als der Beobachter klar machte, dass dieser Fall ohnehin veröffentlicht werden würde, traf die Stellungnahme dann doch noch ein. Er blieb unbeirrt, zeigte sich fehlerlos und glaubt sich im Recht.

Ähnlich von sich selbst überzeugt reagierte auch das Spitalzentrum Biel, das  zur Stellungnahme aufgefordert wurde, weil Chefchirurg Urban Laffer seine Chirurgiekassen ausserhalb der Spitalrechnung führt und bei der Akquirierung von Sponsorengeldern offensichtlich keine Berührungshemmungen hat («Halb Gott, halb Kassenwart»). Die Spital-Presseverantwortliche schrieb darauf dem Beobachter sogar: «Bitte lassen Sie mich wissen, wann wir den Text zur Genehmigung erhalten.

Written by Otto Hostettler

29. März 2012 at 21:16

Halb Gott, halb Kassenwart

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Der oberste Schweizer Chirurg lässt sich Sponsorengelder auf ein Privatkonto überweisen und verteilt Lohngeschenke ausserhalb der offiziellen Spitalrechnung.

Morgens um fünf sitzt Chefarzt 
Urban Laffer an der Orgel der Pasquart-Kirche in Biel und spielt eine Stunde lang Mendelssohn. Oder Bach. Um sechs fährt er in «sein» Spital, das 
Spitalzentrum Biel. Das macht er Tag für Tag. Nur am Sonntag nicht. Dann geht er direkt ins Spital. Dort folgt ein 12-Stunden-Tag mit Operationen, Patientenbesuchen, Sitzungen und administrativen Arbeiten.

Urban Laffer, 66, ist Chef der chirurgischen Klinik des Spitalzentrums Biel, dazu medizinischer Leiter des Spitals, Professor an der Universität Bern, Präsident der schweizerischen Dachgesellschaft der Chirurgen mit 16 untergeordneten Fachgesellschaften. Damit ist er der höchste Schweizer Chirurg. Laffer hat in seiner Karriere etwa 1000 Dickdärme, 500 Gallenblasen, 300 Schilddrüsen operiert. Dazu kommen ungezählte Eingriffe an Leistenhernien und Blinddärmen.

Kompetent ist Laffer auch in Sachen 
Finanzen. Seit Jahren betreibt er ein intransparentes «Kässeli»-System, das ihm die fast alleinige Kontrolle über wichtige Gelder garantiert. Er entscheidet, welchem Arzt er einen Lohnzustupf gewährt oder 
eine Weiterbildung finanziert. Er entscheidet auch, wie üppig das jährliche Mitarbeiterfest ausfällt. Aus Dokumenten, die dem Beobachter vorliegen, wird klar: Während Jahren wusste die Spitaldirektion über die eigenartigen Gepflogenheiten ihres bekanntesten Arztes Bescheid – und unternahm nichts dagegen.

Mehrere ehemalige Spitalangestellte schildern Laffer, an dessen Qualitäten als ­Chirurg niemand zweifelt, als «selbstherrlich und machtbesessen». Einige sagen, es sei ihm schlicht egal, wer «unter» ihm Direktor des Spitals sei. Tatsächlich hatte das Spital während Jahren eklatante Probleme in der Leitung. Dem langjährigen Direktor wurde vorgeworfen, sich unrechtmässig bereichert zu haben. Er musste das Spital 2009 von einem Tag auf den anderen verlassen, die juristische Auseinandersetzung mit ihm dauert bis heute an.

«Professor Laffer war während Jahren der heimliche Direktor des Spitals», sagt ein früherer Angestellter aus der Direktion. Eine andere Quelle sagt: «Niemand hinterfragt, was er tut.» So konnte Laffer innerhalb des Spitals ein eigentliches Parallelsystem schaffen. Sein zentrales Machtsystem ist der sogenannte «Pool Chirurgie». Ein «Kässeli», das Laffer als UBS-Privatkonto ausserhalb der Spitalrechnung führt.

Aus diesem Topf, in den jährlich fast ­eine Viertelmillion Franken fliesst, verteilt er seinen Ärzten Lohngeschenke, die er als «Prämien für besondere Leistungen» deklariert. Dazu finanziert er «Verbesserungsmassnahmen», PR-Aktionen oder Corporate-Identity-Massnahmen. Erst an fünfter Stelle der Aufzählung folgt die Finanzierung von Aus- und Weiterbildung. Weil diese allgemein gehaltenen Umschreibungen auch in einem Reglement aufgenommen wurden, kann Laffer für seine Klinik alle erdenklichen Ausgaben über dieses Konto abwickeln – inklusive ausschweifende Ärztefeste.

Konsterniert beschrieb ein Kadermitglied der Verwaltung schon vor fünf Jahren in einer E-Mail das System: «Ein Chefarzt bezahlt aus dem von ihm geäufneten Honorarpool Geschenke an Mitarbeiter oder spendet ein Fest, beides ohne Auftrag des Spitals, aber konform mit dem Poolreglement, nämlich zur Förderung der Corporate Identity oder der PR.»

Gespeist wird der besagte Pool durch die «freiwillige Überweisung» von 10 Prozent der ordentlichen Arzthonorare von Professor Laffer und seiner leitenden Ärzte, wie die Spitalleitung in einer Stellungnahme schreibt. Also von jenem Teil der Gelder, die die Ärzte neben ihrem ordentlichen Gehalt mit der Behandlung von Patienten im Zusatzversicherungsbereich verdienen. Einer spitalinternen Quelle zufolge könne aber von Freiwilligkeit keine Rede sein. Der Chefarzt gebe vor, wie die Regelung funk­tio­niere, die Ärzte gehorchten.

Dazu kommen gemäss Angaben des Spitals jährlich rund 20’000 Franken Sponsorengelder der Industrie sowie knapp 10’000 Franken für Blutproben, die die Chirurgie-Ärzte während ihrer Notfalldienste für Alkoholtests der Polizei erhalten.

Ein weiteres Kässeli trägt spitalintern den Namen «virtueller Pool». Doch diese Kasse ist alles andere als virtuell. Es handelt sich ebenfalls um ein Privatkonto des Chefchirurgen bei der UBS. Mit diesem Pool will Laffer das Lohngefälle zwischen den Ärzten ausgleichen. Ein Lohnum­verteilungs-Mechanismus, wie ihn auch andere Schweizer Spitäler kennen.

Der kleine Unterschied: In Biel geschieht diese Lohnumverteilung ausserhalb der offiziellen Spitalrechnung. Dem Beobachter liegen Akten vor, die belegen, wie heikel die Geldumschichtung unter Kaderärzten ist. Denn Chefarzt Laffer zahlt seinen Ärzten diese Lohnbestandteile nach eigenem Gutdünken aus – auch wenn er betont, diese würden «nach gemeinsam definierten Kriterien aufgeteilt». In einem internen Manual der Spitalbuchhaltung steht indes unmissverständlich: «Am Jahresende wird die Verteilung je Arzt anhand eines durch den Chefarzt erstellten Schlüssels angegeben.» Sich selber überweist er jährlich rund 300’000 Franken, neben seinem Grundlohn von 200’000 Franken.

Die intransparenten Lohnzahlungen, die als «Prämien» bezeichneten Lohngeschenke sowie andere Zuwendungen sorgen im Spital immer wieder für Diskussionen. Der frühere Direktor schrieb zwei Jahre vor seinem Abgang einem Verwaltungsrat: «Ich bin mehr als schockiert, was da alles hintenrum läuft. Wo viel Geld ist, ist auch viel Versuchung.» Trotzdem hatte der Direktor nichts gegen die intransparente «Kässeli»-Wirtschaft unternommen.

Offenbar wurden die über Laffers Konti ausbezahlten Prämien und Lohnbestandteile von Begünstigten jahrelang nicht als Einkommen deklariert. Ein Kaderangestellter der Verwaltung teilte dem damaligen Direktor mit, die Lohngeschenke «könnten in verschiedenen Fällen den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen». Mehr noch: «Es kann sein, dass sich das Spitalzentrum der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig gemacht hat.» Er stellte sich auf den Standpunkt, der Chefarzt müsste solche Honorare zuerst als Einkommen versteuern, bevor er Teile davon als «Geschenke» seinen Ärzten weiterverteilen dürfte. Ob die Begünstigten diese heute vollständig versteuern, ist nicht klar.

In seiner «Kässeli»-Wirtschaft sieht Laffer nichts Anrüchiges. Auch die Spitalführung nicht. Sie teilt dem Beobachter mit: «Für den ‹Chirurgie-Pool› besteht ein von der Spitaldirektion genehmigtes Reglement, das die Speisung und die Verteilung regelt.» Zudem müsse die Chirurgie der Verwaltung «periodisch einen detaillierten Kontoauszug vorlegen».

Bezüglich des «virtuellen Pools» tut die Spitalleitung so, als ginge sie dieser nichts an. Es handle sich dabei um eine «Vereinbarung privater Natur».

Mit seinem Vorgehen setzt sich Laffer über Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften hinweg. Pikant dabei: Laffer gehörte selbst jener Arbeitsgruppe an, die 2006 die besagten Richtlinien «Zusammenarbeit Ärzteschaft – Industrie» verabschiedet hatte. Sie wären eigentlich für alle Ärzte verbindlich.

Die Akademie hält unter anderem fest, dass Sponsorengelder über die Buchhaltung des Spitals fliessen müssen. Damit will sie verhindern, dass Gelder über intransparente Kanäle direkt von privaten Firmen an Ärzte fliessen und der Anschein möglicher Abhängigkeiten entstehen könnte. In diesem delikaten Bereich verlangt die Akademie von den Ärzten, «ohne Vertrag oder adäquate Gegenleistung keine persönlichen Geld- oder Naturalleistungen» entgegenzunehmen, die «das Mass 
finanziell unbedeutender kleiner Anerkennungen übersteigen».

Laffer foutiert sich darum. Er verschickt mehrmals pro Jahr eigentliche Bettelbriefe an Pharmafirmen. Darin bittet der Chefarzt zwar um konkrete Beiträge für «interdisziplinäre Aus- und Fortbildung». Zugleich nennt er aber den tatsächlichen Verwendungszweck: «Dank der seit Jahren un­ver­minderten Grosszügigkeit der Sponsoren konnten wir den Anlässen stets einen würdigen gesellschaftlichen Rahmen geben.»

Bis vor zehn Jahren waren Gelder von Pharmafirmen für gesellschaftliche Anlässe gang und gäbe. Heute verlangt das Gesetz, dass Ärzte (etwa bei Kongressen) Reise, Unterkunft, Essen sowie das Rahmenprogramm selber bezahlen müssen.

Das hindert Laffer nicht daran, Firmen als Sponsoren ins jährliche Mitarbeiterfest einzubinden. Pharmaunternehmen können hier «Naturalleistungen» erbringen: Sie betreuen mit eigenen Mitarbeitern an einer Art Postenlauf einen Stand. Längst wurde über die Jahre hinweg aus dem «Team­-Anlass» ein verkapptes Spitalfest – 2009 sogar mit einem Feuerwerk. Einen anderen Anlass nennt Laffer «Erntedankfest».

Auch der schier unbeschränkte Zugang der Industrie zu seinem medizinischen Personal ist für Laffer kein Problem. Er stellt sich auf den Standpunkt, wenn mehrere Sponsoren dabei seien, entspreche dies «ganz den Vorgaben der Akademie der Medizinischen Wissenschaften».

Dort schüttelt Generalsekretär Hermann Amstad den Kopf über diese Haltung. Die Pools bezeichnet er als «Repti­lien­fonds» und als «klassische ­Kässeli», die sich weder mit den Richtlinien der Akademie vertrügen noch zeitgemäss seien. Amstad: «In Biel scheint es etwas länger zu dauern, bis die Spital­leitung im Sinn einer transparenten Unternehmensführung klare Vorgaben macht.»

Written by Otto Hostettler

21. März 2012 at 20:50

«Wiederholungstäterin» Gesundheit Sprechstunde

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Die TV-Sendung «Gesundheit Sprechstunde» hat wieder einmal Schleichwerbung betrieben – ohne spürbare Konsequenzen.

«Eine Wiederholungstäterin» ist die Sendung «Gesund­heit Sprechstunde» von Presse-TV – so drückt sich das Bundesverwaltungsgericht im neus­ten Ur­teil aus. Unter anderem habe man unerlaubterweise Firmenlogos in Szene gesetzt, einen angeblichen Gesundheitsschuh «sloganhaft» angepriesen und Sponsoren «unzulässig» ins Zentrum gerückt.

Damit hat die Sendung 2005, 2007, 2008, 2009 und 2010 gegen die Werbe- und Sponsoringbestimmungen des Radio- und TV-Gesetzes ver­stossen, teils mehrmals pro Jahr, und laut neustem Urteil von September 2009 bis März 2010 in fünf Sendungen «wiederholt und in schwerer Weise». Die Sendung habe «zum Ausdruck gebracht, dass sie nicht gewillt oder nicht in der Lage ist, sich an gesetzliche Vorgaben zu halten».

Trotz der Schwere der Verstösse muss «Gesundheit Sprech­stunde» dem Staat nur Fr. 7536.10 für unrechtmäs­sig erzielte Einnahmen zahlen – und 2000 Franken Verfahrens­kosten. Bei Presse-TV kann man mit dem Urteil leben. Ringier-Kadermann Hans Jürg Deutsch spricht von «gering­fügigen finanziellen Strafen», er werde das Urteil «voraussichtlich» nicht anfechten.

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) stösst mit seinen Mitteln bald an Grenzen. Die Sendung aus dem Programm kippen kann es nämlich nicht. Das liege im Ermessen von Schweizer Radio und Fernsehen. Dort will man nichts davon wissen: «Für diese Sendung trägt Presse-TV publizistisch und rechtlich die Verantwortung.» Man sehe deshalb «keine Veranlassung für Massnahmen».

Die Dauerverstösse könnten trotzdem happigere Folgen haben. Das Bakom kann im Wiederholungsfall bis zu zehn Prozent der Jahreseinnahmen von Presse-TV einziehen. Bisher wurde diese Massnahme noch nie verhängt. Nun aber droht das Bakom: «Wir halten uns weitere Op­tio­nen offen.» Noch vor Ende Jahr will das Bakom in einem weiteren Fall vermuteter Schleichwerbung in der Sendung entscheiden.

Und es geht weiter: Dem Beobachter liegen Informationen vor, wonach Presse-­TV mit einer Zahnärztin einen Sponsoringvertrag abgeschlossen hat und ihr im Oktober einen Auftritt ermöglichte. Den Zuschauern wurde das nicht deklariert. Die 10’000 Franken dafür bezahlte ein Implantatehändler, der dann als Sponsor genannt ­wurde. Ringier-Mann Deutsch spricht von einem Irrtum im internen Ablauf.

Written by Otto Hostettler

24. November 2011 at 09:22

Gekaufter TV-Auftritt

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© Beobachter 2010/Otto Hostettler

Pharmafirmen können in der TV-Sendung «Gesundheit Sprechstunde» für einen fünfstelligen Betrag einen Experten platzieren.

Die Anfrage kam direkt vom medizinischen Leiter der «Gesundheit Sprechstunde». In einer E-Mail teilte Markus Meier einer Werbeagentur mit, die Redaktion erwäge, einen Beitrag über ein bestimmtes Medikament zu machen. In diesem Zusammenhang frage er an, ob die Herstellerfirma des Medikaments bereit sei, sich mit 10’000 bis 20’000 Franken an den Produktionskosten zu beteiligen, «da sie ja zum wiederholten Mal von unserer Plattform profitiert».

Das Vorgehen lässt keine Zweifel: «Gesundheit Sprechstunde» kontaktiert gezielt PR-Agenturen, die zahlungskräftige Pharmaunternehmen zu ihren Kunden zählen. Diese sollen einen fünfstelligen Betrag bezahlen, damit sie einen pharmagenehmen Experten für die Sendung vermitteln dürfen.

Es war nicht das erste Mal, dass der Inhaber der PR-Agentur solche Angebote erhielt, bisher aber meist nur telefonisch: «Die Anfragen von ‹Gesundheit Sprechstunde› sind immer sehr kurzfristig. Es heisst dann, ob ich nicht Interesse hätte, einen meiner Kunden in der Sendung zu platzieren.» Es werde auch signalisiert, dass er mit PR-Material und der Bestimmung von Experten Einfluss auf den Inhalt der Sendung nehmen könne.

Ringier, die für Presse-TV die Sendung produziert, bestreitet gegenüber dem Beobachter die E-Mail-Anfrage nicht. Hans Jürg Deutsch, Leiter der «Gesundheit Sprechstunde», betont aber, die Wahl des Experten liege bei der Redaktion. Er bestätigt hingegen, dass sich Firmen der Gesundheitsbranche mit «Produktionsbeiträgen» an der Sendung beteiligen könnten. Er nennt dies «Sponsoring» oder «Produkteplatzierung». Und: «Sobald Geld im Spiel ist, muss der Sponsor am Anfang und Ende der Sendung erwähnt werden.» Der Auftritt eines Sponsors in der Sendung dürfe keinen werblichen Charakter haben. «Er muss harmonisch und unaufdringlich in die Dramaturgie der Sendung eingebaut werden.» Der schönen Worte nicht genug: «Grundsätzlich werden keine Marken oder Namen von Medikamenten genannt.»

In der Anfrage der «Gesundheit Sprechstunde», die dem Beobachter vorliegt, tönt es anders. Markus Meier schlug der PR-Agentur vor, Anfang September über ein konkretes verschreibungspflichtiges Medikament eines bestimmten Herstellers zu berichten.

Bei der Heilmittelbehörde Swissmedic heisst es dazu: «Die Thematisierung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in TV-Sendungen zum Thema Gesundheit sind nicht mit den werberechtlichen Bestimmungen der Heilmittelgesetzgebung konform.»

Die Aufsichtsstelle für Radio und Fernsehen (Bakom) will im Moment nicht intervenieren, weil die fragliche Sendung noch gar nicht ausgestrahlt worden sei.

Written by Otto Hostettler

8. September 2010 at 15:46